Die Kanzlei von Jörg Lehmann - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit elf Jahren bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und auch tätig. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts habe ich im Jahr 2003 von der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die Erlaubnis erhalten, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Ende 2008 waren auch sämtliche Voraussetzungen für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei mir erfüllt, weshalb ich das Führen dieses Titels bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg beantragt habe. Der entsprechende Antrag wurde leider bis heute nicht beschieden.

Weitere von mir bearbeitete Bereiche sind das Strafrecht, das Verkehrsrecht und das Erbrecht.

In sämtlichen Bereichen habe ich diverse Rechtsstreite vor deutschen Gerichten geführt und kann daher kompetente Auskunft und Vertretung gewährleisten.

Die mir übertragenen Fälle werden gewissenhaft und zügig von mir bearbeitet. Über den Stand der Verfahren werden Sie jederzeit von mir auf dem Laufenden gehalten.

Haben Sie keine Hemmungen, mich anzusprechen und mit mir in Kontakt zu treten. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen anwaltliche Beratung erst eingeholt wird, wenn ein Gerichtsverfahren droht oder bereits begonnen hat. Ich gebe auch Auskunft über die Kosten meiner Inanspruchnahme.

Eine rechtssichere oder zumindest gute Vertragsgestaltung verhindert in vielen Fällen mangels unklaren Vertragsinhalten bereits einen Rechtsstreit.