Erbrecht
Beratung zum Erbrecht und allen Fragen zum Thema Erben.

Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten sowohl für Einzelpersonen als auch für Ehepaare. Je nach Belieben sorge ich dafür, dass Ihr Testament bei Gericht hinterlegt wird.

Zu meinen Leistungen zählen das Klären und Durchsetzen von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, das Abwehren von nicht berechtigten Ansprüchen sowie das schlichtende Einwirken bei Erbstreitigkeiten.

Soll Privat- oder auch Geschäftsvermögen, z. B. Immobilien, durch eine vorweggenommene Erbfolge oder auch durch eine Schenkung übertragen werden, berate ich Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Ablaufplanung.

Ich berate Sie aber auch nach dem Erbfall, ob das Erbe tatsächlich anzutreten ist oder z. B. wegen Überschuldung besser ausgeschlagen werden sollte.

Kommen Sie rechtzeitig zur anwaltlichen Beratung, um den Ablauf von Ausschlagungsfristen zu vermeiden.