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Miet- und Wohneigentumsrecht - lassen Sie sich beraten |
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Meine Mandanten sind hauptsächlich Vermieter, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hauseigentümer.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeite ich Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume.
Ich vertrete sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung von Miet- bzw. Hausgeldrückständen, bei der Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Störung des Hausfriedens und Eigenbedarfs, bei Notwendigkeit bis hin zu Räumungsklagen und entsprechender Zahlungs- und Räumungsvollstreckung.
Im Mietrecht gebe ich Ihnen kompetente Auskunft in Fragen Mieterhöhung, Mietminderung, Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und Betriebskostenabrechnungen. Fragen der Rückzahlung bzw. Verrechnung der Kaution werden ebenso wie Fragen des Schadensersatzes wegen Beschädigung der Mietsache beantwortet.
Im Wohnungseigentumsrecht fechte ich für Sie bei Notwendigkeit Eigentümerbeschlüsse an und bereite Eigentümerversammlungen unter Beachtung der Ladungsfristen mit vor. |
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