Rechtsgebiete
Beratung zum Erbrecht und allen Fragen zum Thema Erben.

Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten sowohl für Einzelpersonen als auch für Ehepaare. Je nach Belieben sorge ich dafür, dass Ihr Testament bei Gericht hinterlegt wird.

Zu meinen Leistungen zählen das Klären und Durchsetzen von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, das Abwehren von nicht berechtigten Ansprüchen sowie das schlichtende Einwirken bei Erbstreitigkeiten.

Soll Privat- oder auch Geschäftsvermögen, z. B. Immobilien, durch eine vorweggenommene Erbfolge oder auch durch eine Schenkung übertragen werden, berate ich Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Ablaufplanung.

Ich berate Sie aber auch nach dem Erbfall, ob das Erbe tatsächlich anzutreten ist oder z. B. wegen Überschuldung besser ausgeschlagen werden sollte.

Kommen Sie rechtzeitig zur anwaltlichen Beratung, um den Ablauf von Ausschlagungsfristen zu vermeiden.

 
Umfangreiche Beratung zum Strafrecht

Im Strafrecht habe ich langjährige Erfahrungen in der Vertretung Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, im Hauptsacheverfahren vor Gericht und im Strafvollstreckungsverfahren.

Bei vorläufigen Festnahmen und bevorstehenden oder erlassenen Haftbefehlen stehe ich Ihnen sofort zur Verfügung.

Bis zum Eintreffen des Anwalts empfehle ich, jegliche inhaltliche Aussage zu verweigern und nur Angaben zur eigenen Person (Name, Adresse u. ä.) zu machen!!

Zunächst muß mit Ihnen besprochen werden, welche Vor- und Nachteile eine Aussage im jeweiligen Fall hat.

Ich begleite Sie bei Vernehmungen und vertrete Sie bei Durchsuchungen.

Auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Generell gilt in allen Bereichen des Strafrechts: Schalten Sie sofort noch vor einem Gang zur Polizei den Anwalt ein. Lassen Sie sich von mir ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Ich werde Ihnen alle möglichen Folgen erläutern und mit Ihnen transparente Lösungen erarbeiten.

 

 
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht aus einer Hand

Zum Verkehrsrecht zählt das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrszivilrecht.

Beim Verkehrszivilrecht mache ich für Sie berechtigte Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen geltend oder prüfe, ob eine Abwehr solcher Ansprüche erfolgversprechend ist. Hierzu gehören Schäden am Fahrzeug, Wertminderungen des Fahrzeuges durch den Unfall, Nutzungsentschädigungen und Schmerzensgeld für erlittene körperliche Schäden.

Ich übernehme die Unfallregulierung gegenüber Versicherungen.

Tipp: Machen Sie bitte vor Ort nach einem Verkehrunfall schon aus Gründen des Bestehenbleibens Ihres Versicherungsschutzes keine Aussagen über Ihre Schuld.

Meine Tätigkeit umfasst auch Ihre Vertretung in Bußgeldverfahren bei Vergehen im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße.

Im Verkehrsstrafrecht vertrete ich Sie z. B. bei Unfallflucht als Beschuldigter oder Geschädigter, bei Trunkenheitsfahrten und fahrlässigem Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Beachten Sie bitte meine Ausführungen zum Thema Strafrecht.