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Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht aus einer Hand |
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Zum Verkehrsrecht zählt das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrszivilrecht.
Beim Verkehrszivilrecht mache ich für Sie berechtigte Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen geltend oder prüfe, ob eine Abwehr solcher Ansprüche erfolgversprechend ist. Hierzu gehören Schäden am Fahrzeug, Wertminderungen des Fahrzeuges durch den Unfall, Nutzungsentschädigungen und Schmerzensgeld für erlittene körperliche Schäden.
Ich übernehme die Unfallregulierung gegenüber Versicherungen.
Tipp: Machen Sie bitte vor Ort nach einem Verkehrunfall schon aus Gründen des Bestehenbleibens Ihres Versicherungsschutzes keine Aussagen über Ihre Schuld.
Meine Tätigkeit umfasst auch Ihre Vertretung in Bußgeldverfahren bei Vergehen im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße.
Im Verkehrsstrafrecht vertrete ich Sie z. B. bei Unfallflucht als Beschuldigter oder Geschädigter, bei Trunkenheitsfahrten und fahrlässigem Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Beachten Sie bitte meine Ausführungen zum Thema Strafrecht. |
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