Wir bieten Ihnen gerichtliche Vertretung und Beratung seit unserer Kanzleigründung im April 2010 durch die Rechtsanwälte Jörg Lehmann (zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) und Rechtsanwältin Heike Bott (zugleich Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht ).
Wir vertreten Sie in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Mietrecht. Hierzu haben wir in sämtlichen Bereichen diverse Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten geführt und können Ihnen so kompetente Auskünfte und Vertretung gewährleisten.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam werden wir die rechtlichen Probleme Ihres Falles analysieren und Ihnen die Lösungswege aufzeigen. Haben Sie keine Angst vor den Anwaltskosten. Sofern Sie im Besitz einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese vertragsgemäß die anfallenden Gebühren für ein erstes Beratungsgespräch; im übrigen beraten wir Sie gern unverbindlich im persönlichen Gespräch über die Höhe des anfallenden Anwaltshonorars.
Herr Lehmann ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Brandenburg zugelassen und tätig. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg hat ihm 2003 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und 2010 den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen.
Frau Bott verfügt ebenfalls über eine mehrjährige Erfahrung im rechtsanwaltlichen Bereich. Sie hat darüber hinaus ein betriebswirtschaftliches Zusatzstudium für Juristen. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg hat ihr 2018 den Titel Fachanwältin für Sozialrecht und 2019 den Titel Fachawältin für Familienrecht verliehen.