Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in den Bereichen

  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • besonderer Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung und Wehrdienst
  • Tarifverträge
  • Befristung
  • Krankheit

Bitte beachten Sie, dass oftmals kurze Verfallsfristen in Arbeits- und Tarifvertägen vorliegen, deren Ablauf zum völligen Verlust von Lohnansprüchen führen kann. In vielen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage ohne Rechtsverluste nur bis drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Arbeitsrecht ist ständigem Wandel und ständiger Änderung unterworfen. Melden Sie sich rechtzeitig, nichts ist ärgerlicher, als wenn die Fristen abgelaufen sind.

 

Ihr Ansprechpartner : Rechtsanwalt Jörg Lehmann