Wir beraten Sie in den Bereichen:
- Überprüfung ALG 2 Bescheide
- Überprüfungsanträge
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
- Umzug in eine andere Wohnung bzw. Kürzung der Unterkunftskosten
- Aufrechnung von Leistungen
- Sanktionen und Sanktionsbescheide
- Einkommensanrechnung
- Mehrbedarfe
- Betriebskostennachzahlungen
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie der Auffassung sind, Leistungen vom Jobcenter zu Unrecht nicht erhalten zu haben.