Wir helfen Ihnen gerne in den Bereichen
- Unfallregulierung gegenüber der Versicherung
- Bußgeldverfahren bei Vergehen im Straßenverkehr
- Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen
- Schäden am Fahrzeug, Wertminderung
- Nutzungsentschädigung
- Schmerzensgeld
- Trunkenheitsfahrten
- fahrlässiges Fehlverhalten
Unser Tipp: Machen Sie am Unfallort nach einem Verkehrsunfall schon aus Gründen des Bestehenbleibens Ihres Versicherungsschutzes keine Aussagen über Ihre Schuld.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Lehmann