Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in den Bereichen:

  • Ermittlungsverfahren
  • vorläufige Festnahmen
  • Haftbefehle
  • Anklage
  • Aussageverweigerung
  • Vernehmung
  • Durchsuchung

Bei vorläufigen Festnahmen und bevorstehenden oder erlassenen Haftbefehlen stehen wir Ihnen sofort zur Verfügung. Bis zum Eintreffen des Rechtsanwaltes empfehlen wir, jede inhaltliche Aussage zu verweigern und nur Angaben zur eigenen Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) zu machen. Zuerst sollten Sie mit Ihrem Anwalt in Ruhe besprechen, welche Vor- und Nachteile eine Aussage im jeweiligen Fall hat.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Lehmann